Neues Bauvertragsrecht
Norbert Lüneburg im Interview
Seit dem 1. Januar ist es nun da, das neue Bauvertragsrecht. Wir haben mit Herrn Lüneburg gesprochen, um einmal genau nachzuhaken, was das nun für den Bauherrn und Bauunternehmer bedeutet.
ME: Herr Lüneburg, welche Veränderung bringt uns das neue Bauvertragsrecht?
Lüneburg: Das Kernproblem lag bis jetzt einfach darin, dass es keine ausreichenden Gesetze im Baubereich zwischen Bauherrn und Baufirma gab. Dies wurde nun mit der Einführung des Bauvertragsrechts geändert.
ME: Was sollte denn ein Bauvertrag zwischen Baufirma und Bauherrn beinhalten?
Lüneburg: Der Vertrag sollte eine umfangreiche Baubeschreibung mit Zeichnung und eine Flächenberechnung enthalten. Der Bauherr sollte genau wissen was er für seinen Preis bekommt. Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert.
ME: Bedeutet das neue Bauvertragsrecht nicht auch, dass Dumping Preise von unseriösen Anbietern langsam vom Markt verschwinden werden.
Lüneburg: Natürlich genau das, denn das Baugeschäft muss künftig eine Bürgschaft von 5%-10% gewährleisten. Schon mit dieser Vorgabe sind die schwarzen Schafe aus dem Rennen. Früher konnte jeder ein Angebot machen und Anzahlungen kassieren. Ob dann alle Zusagen eingehalten wurden, stand auf einem anderen Blatt. Dies alles fällt jetzt weg, sodass wir im Baubereich künftig eine seriöse Struktur bekommen.
ME: Wie sieht es mit der Kündigungszeit eines Vertrages aus?
Lüneburg: Verbraucher haben künftig das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen. Sie haben so die Möglichkeit, ihre – regelmäßig mit hohen finanziellen Belastungen einhergehende - Entscheidung zum Bau eines Hauses noch einmal zu überdenken.
ME: Herr Lüneburg, wir würden auch in den nächsten unseren Ausgaben gern unser Gespräch fortsetzen und freuen uns, dass Sie Ihr Fachwissen zur Verfügung stellen.
Wir sprachen mit Norbert Lüneburg der Firma GFG
GfG Hoch-Tief-Bau GmbH & Co. KG
Lohekamp 4
24558 Henstedt Ulzburg
Tel. (040) 524 78 1400
Fax: (04193)-88 90 25
E-Mail: info@gfg24.de
Seit dem 1. Januar ist es nun da, das neue Bauvertragsrecht. Wir haben mit Herrn Lüneburg gesprochen, um einmal genau nachzuhaken, was das nun für den Bauherrn und Bauunternehmer bedeutet.
ME: Herr Lüneburg, welche Veränderung bringt uns das neue Bauvertragsrecht?
Lüneburg: Das Kernproblem lag bis jetzt einfach darin, dass es keine ausreichenden Gesetze im Baubereich zwischen Bauherrn und Baufirma gab. Dies wurde nun mit der Einführung des Bauvertragsrechts geändert.
ME: Was sollte denn ein Bauvertrag zwischen Baufirma und Bauherrn beinhalten?
Lüneburg: Der Vertrag sollte eine umfangreiche Baubeschreibung mit Zeichnung und eine Flächenberechnung enthalten. Der Bauherr sollte genau wissen was er für seinen Preis bekommt. Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert.
ME: Bedeutet das neue Bauvertragsrecht nicht auch, dass Dumping Preise von unseriösen Anbietern langsam vom Markt verschwinden werden.
Lüneburg: Natürlich genau das, denn das Baugeschäft muss künftig eine Bürgschaft von 5%-10% gewährleisten. Schon mit dieser Vorgabe sind die schwarzen Schafe aus dem Rennen. Früher konnte jeder ein Angebot machen und Anzahlungen kassieren. Ob dann alle Zusagen eingehalten wurden, stand auf einem anderen Blatt. Dies alles fällt jetzt weg, sodass wir im Baubereich künftig eine seriöse Struktur bekommen.
ME: Wie sieht es mit der Kündigungszeit eines Vertrages aus?
Lüneburg: Verbraucher haben künftig das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen. Sie haben so die Möglichkeit, ihre – regelmäßig mit hohen finanziellen Belastungen einhergehende - Entscheidung zum Bau eines Hauses noch einmal zu überdenken.
ME: Herr Lüneburg, wir würden auch in den nächsten unseren Ausgaben gern unser Gespräch fortsetzen und freuen uns, dass Sie Ihr Fachwissen zur Verfügung stellen.
Wir sprachen mit Norbert Lüneburg der Firma GFG
GfG Hoch-Tief-Bau GmbH & Co. KG
Lohekamp 4
24558 Henstedt Ulzburg
Tel. (040) 524 78 1400
Fax: (04193)-88 90 25
E-Mail: info@gfg24.de